Abmahnbeantworter: kostenloses online Tool wehrt unberechtigte Abmahnschreiben ab
Am Besten läßt man es, beim Teilen seines Internetanschluß, mit Freunden, Gästen oder Fremden, gar nicht erst zu einer unberechtigten Abmahnung kommen, in dem man den freigegebenen Internetzugang per Freifunk, oder einem kommerziellen Provider, getunnelt ins Internet leitet.
Der Freifunk Rheinland e.V. als gemeinütziger Verein kann Dank Providerprivileg nicht berechtigt abgemahnt werden. Auch Freifunk-Hagen leitet den Datenstrom, über den Freifunk im Ennepe-Ruhr-Keis e.V., zum Freifunk Rheinland e.V. weiter und dieser wird erst dort in das Internet eingeleitet.
Für Abgemahnte, die sich nicht so abgesichert haben und unberichtigte Abmahnungen erhalten haben stellten jetzt der Förderverein freie Netzwerke (Freifunk) und der Chaos Computer Club (CCC) den Abmahnbeantworter vor. Jeder, der beim Teilen seines Internetanschlusses Ziel einer unberechtigten Abmahnung geworden ist, kann sich damit auf einfachem Weg zur Wehr setzen (Quelle: Freifunk statt Angst).
Vor der Nutzung sollte aber die FAQ des Abmahnbeantworters gelesen werden.
Es gibt auch Kritik am Abmahnbeantworter durch den Anwalt Markus Kompa, der den Abmahnbeantworter aber als Hoax einstuft – als Scherz. Nicht, weil der CCC den Service nicht ernst meinte, sondern weil Kompa der Ansicht ist, dass man Abmahnungen nicht auf eine derart stupide Art und Weise beantworten sollte. Nur ein Jurist kann die in einer Abmahnung enthaltenen Vorwürfe und juristischen Fallstricke richtig beurteilen und entsprechend darauf reagieren.
Der CCC hat dieser Darstellung schon widersprochen.
Ist man sich nicht sicher, ob einem dieses Tool hilft, sollte man einen Rechtsanwalt aufsuchen.